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BINDERDOCK · RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Händler

Vertragsbedingungen für gewerbliche Händler mit Sitz in Deutschland.

EntwurfStand: 28. Oktober 2026
ImpressumDatenschutzAGB
Vorläufiger Entwurf für den Eigenhostingbetrieb

Die Betreiberangaben und die kostenlose Testphase von drei Tagen sind eingetragen. Markierte Angaben sind noch offen. Diese Texte beschreiben den vorgesehenen Betrieb unter binderdock.de und binderdock.com. Diese bei IONOS betriebene Version verwendet die eigene E-Mail-Anmeldung. Vor dem öffentlichen Start werden die Texte vervollständigt und mit dem tatsächlichen Betrieb abgeglichen.

AUF DIESER SEITE
  1. Anbieter und Geltungsbereich
  2. Händlerprüfung und Kontozugang
  3. Kostenlose Testphase
  4. Kostenpflichtiger Vertragsschluss
  5. Leistungen und Erkennung
  6. Kontingente und Tarifwechsel
  7. Entgelt, Rechnung und Zahlung
  8. Monatsabo und Kündigung
  9. Betrieb, Support und vertragsgemäße Nutzung
  10. Kundendaten und Datenschutz
  11. Datenexport und Anbieterwechsel
  12. Vertragsende, Abruf und Löschung
  13. Mängel und Haftung
  14. Vertragsänderungen und Schlussbestimmungen
  15. Datenexport und Anbieterwechsel

1. Anbieter und Geltungsbereich

Vertragspartner für BinderDock ist Dennis Baumgart, Einzelunternehmen, Schorlemerstraße 13, 33098 Paderborn, Deutschland, nachfolgend „Anbieter“. Vertragsbezogene Erklärungen können an support@binderdock.de gerichtet werden. BinderDock wird unter https://www.binderdock.de (öffnet in einem neuen Tab) und https://www.binderdock.com (öffnet in einem neuen Tab) bereitgestellt.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Sammelkartenhändler mit Sitz in Deutschland, die bei Vertragsschluss als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln. Eine private Nutzung als Verbraucher ist nicht Gegenstand dieses Angebots. Der Kunde macht zutreffende Unternehmensangaben und stellt sicher, dass die handelnde Person das Unternehmen vertreten darf.

Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Einbeziehung ausdrücklich zustimmt.

2. Händlerprüfung und Kontozugang

Die Registrierung erfolgt mit einer bestätigten E-Mail-Adresse. Vor der Händlerfreigabe prüft der Anbieter die gewerbliche Berechtigung manuell anhand geeigneter Nachweise. Er teilt dem Antragsteller mit, welche Angaben oder Unterlagen benötigt werden. [NACHWEISE, PRÜFUMFANG UND ZUGRIFF BIS ZUR FREIGABE ERGÄNZEN.]

Registrierung und Freigabe lösen keine Zahlungspflicht aus. Der Kontoinhaber verwaltet die Mitarbeiterzugänge und deren freigeschaltete Bereiche. Er vergibt Zugriffe entsprechend den betrieblichen Aufgaben und entzieht sie, wenn die Berechtigung entfällt. Persönliche Anmeldelinks dürfen nicht weitergegeben werden. Hinweise auf einen unbefugten Zugriff sind dem Anbieter unter support@binderdock.de mitzuteilen.

Der Kunde hält Unternehmens-, Rechnungs- und Kontaktangaben aktuell und teilt Änderungen mit, die die gewerbliche Berechtigung oder die Vertretung betreffen. Die Händlerprüfung entbindet ihn nicht von der Pflicht, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Umfang und Aufbewahrung der angeforderten Nachweise werden in den Datenschutzhinweisen beschrieben.

3. Kostenlose Testphase

Nach der Händlerfreigabe kann der Kunde BinderDock für 3 Tage kostenlos mit dem in [TEST-LEISTUNGSBESCHREIBUNG] genannten Umfang testen. Beginn, Ende, verfügbare Funktionen und Kontingente werden vor Aktivierung der Testphase mitgeteilt.

Die Testphase endet ohne Kündigung zum mitgeteilten Zeitpunkt. Sie wird weder automatisch kostenpflichtig verlängert noch automatisch in ein Abonnement umgewandelt. Ein kostenpflichtiger Vertrag erfordert eine gesonderte ausdrückliche Buchung nach Ziffer 4. Ohne diese Buchung endet die Nutzung im Rahmen der Testphase. Für gespeicherte Daten gelten die vorab mitgeteilten Zugriffs- und Löschregelungen nach Ziffer 12.

4. Kostenpflichtiger Vertragsschluss

Nach der Händlerfreigabe kann der Kunde einen angebotenen Tarif auswählen. Vor der verbindlichen Buchung erhält er eine Übersicht über Leistungen, Kontingente, Entgelt, Umsatzsteuerbehandlung, Leistungsbeginn, monatlichen Abrechnungszeitraum und Kündigungsbedingungen. Diese AGB und die einbezogenen Anlagen werden vorher in speicherbarer Form bereitgestellt. Eingabefehler können vor Abgabe der Buchung berichtigt werden.

Mit der ausdrücklich als kostenpflichtig gekennzeichneten Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Das Abonnement kommt erst zustande, wenn der Anbieter dieses Angebot ausdrücklich in Textform annimmt. Die Vertragsbestätigung benennt Tarif, Entgelt, Leistungsbeginn und den ersten Abrechnungszeitraum. Eine bloße Registrierung, Händlerfreigabe oder Testaktivierung ersetzt diese Annahme nicht.

Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erhält die Vertragsbestätigung und Vertragsbedingungen per E-Mail. [SPEICHERDAUER DES VERTRAGSTEXTS UND ETWAIGE SPÄTERE ABRUFSTELLE ERGÄNZEN.]

5. Leistungen und Erkennung

BinderDock ist eine browserbasierte Anwendung zur Erfassung und Verwaltung physischer Sammelkarten. Der gebuchte Leistungsumfang ergibt sich aus [TARIF-/LEISTUNGSANLAGE MIT VERSION] und der Vertragsbestätigung. Dazu können Kartensuche in Deutsch, Englisch und Japanisch, Scan-Arbeitsplatz, Wareneingang, Einkaufspreise, Zustand und Grading, Zertifikatsnummern, Inventar, Lagerplätze, QR-Etiketten, gespeicherte Arbeitsstände, Inventurrunden, Mitarbeiterrechte und Datenübertragungsfunktionen gehören.

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches Recht ein, den gebuchten Dienst für seinen eigenen Geschäftsbetrieb durch berechtigte Nutzer zu verwenden. Die Bereitstellung erfolgt als Online-Dienst. Eine Überlassung des Programmcodes oder eine Installation beim Kunden wird nur geschuldet, wenn dies gesondert vereinbart ist.

Die Erkennung über Text und Kartenbild unterstützt die Zuordnung einer Karte. Der Kunde prüft vor der Übernahme insbesondere Kartenname, Set, Nummer, Sprache und Druckausführung. Unklare Treffer sind manuell zu bestätigen oder zu korrigieren. Angaben zu Einkauf, Zustand, Grading, Zertifikat und Lagerort werden vom Kunden eingetragen beziehungsweise geprüft. Die Erkennung ist keine Echtheits- oder Zustandsprüfung. Diese Mitwirkung lässt die vereinbarten Leistungspflichten des Anbieters unberührt.

Automatische Marktwerte und Gewinnprognosen sind nicht vereinbart. Verknüpfungen zu Cardmarket oder eBay führen zu externen Angeboten. Deren Nutzung unterliegt den jeweiligen Bedingungen; ein bestimmter Verkaufserlös wird nicht zugesagt.

6. Kontingente und Tarifwechsel

Scan-, Mitarbeiter-, Speicher- und sonstige Grenzen müssen vor der Buchung aus der Tarifbeschreibung ersichtlich sein. Für die Scanzählung gilt [DEFINITION EINER SCANEINHEIT, BEHANDLUNG VON FEHLVERSUCHEN, WIEDERHOLUNGEN UND VERWORFENEN AUFNAHMEN]. Der Kontingentzeitraum sowie Übertrag oder Verfall nicht verbrauchter Einheiten ergeben sich aus [KONTINGENTREGELUNG].

Bei Erreichen einer Grenze gilt [WEITERE ERFASSUNG, ZUGRIFF UND HINWEISE KONKRET FESTLEGEN]. Ein erreichtes Limit löst allein keine kostenpflichtige Zusatzbuchung aus. Tarifwechsel oder Zusatzpakete werden nur nach ausdrücklicher Buchung durch einen Berechtigten wirksam. Zeitpunkt, Preis und gegebenenfalls anteilige Abrechnung werden vorher mitgeteilt. Zwingende Datenabruf- und Wechselrechte bleiben bestehen.

7. Entgelt, Rechnung und Zahlung

Es gilt das vor der Buchung ausgewiesene monatliche Entgelt in Euro. [NETTO-/BRUTTOPREISE UND UMSATZSTEUERBEHANDLUNG PASSEND ZUM BETREIBER ERGÄNZEN.] Die Zahlungsabwicklung ist über Stripe vorgesehen. Fälligkeit, Zahlungsarten und wiederkehrende Zahlung richten sich nach [KONKRETES STRIPE-PRODUKT, VERTRAGSPARTNER, ZAHLUNGSARTEN UND ZAHLUNGSFRIST]. Rechnungen werden über [RECHNUNGSWEG] bereitgestellt.

Der Kunde hält erforderliche Rechnungs- und Zahlungsangaben aktuell. Scheitert eine Zahlung, informiert der Anbieter über den offenen Betrag und die Möglichkeiten zur Klärung. Verzug und daraus entstehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine Sperre allein wegen Zahlungsverzugs erfolgt erst nach angemessener vorheriger Ankündigung und Gelegenheit zur Abhilfe; zwingende Rechte, insbesondere zur Datenmitnahme, bleiben unberührt. [MAHNABLAUF UND VERHÄLTNISMÄSSIGE SPERRFOLGEN KONKRETISIEREN.]

8. Monatsabo und Kündigung

Das Abonnement läuft in monatlichen Abrechnungszeiträumen. Es verlängert sich jeweils um einen weiteren Monat, wenn der Kunde es nicht kündigt. Beginn und Ende des jeweiligen Zeitraums werden in der Buchungsübersicht beziehungsweise Vertragsbestätigung angegeben.

Der Kunde kann jederzeit zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums kündigen. Dafür genügt eine Erklärung in Textform an support@binderdock.de; eine zusätzlich bereitgestellte Kündigungsfunktion kann ebenfalls genutzt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim Anbieter. Der Anbieter bestätigt die Kündigung und den Beendigungszeitpunkt in Textform.

Beide Parteien behalten ihr gesetzliches Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Soweit erforderlich, geht ihr eine Abmahnung oder Frist zur Abhilfe voraus. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistung und zwingende Regelungen zum Anbieterwechsel werden durch diese Kündigungsbestimmungen nicht eingeschränkt.

9. Betrieb, Support und vertragsgemäße Nutzung

Der Kunde benötigt geeignete Endgeräte, einen unterstützten Browser und eine Internetverbindung. Kamera und Etikettendruck setzen geeignete Geräte, Berechtigungen und Einstellungen voraus. Vor dem produktiven Einsatz prüft er Etikettengröße und QR-Lesbarkeit. Unterstützte Umgebungen und bekannte Grenzen ergeben sich aus [KOMPATIBILITÄTSHINWEISE].

Der Anbieter stellt die vereinbarte Anwendung während der Vertragslaufzeit bereit. Support ist unter support@binderdock.de [SUPPORTZEITEN UND ERREICHBARKEIT] erreichbar. Regelungen zu Wartungen und gegebenenfalls gesondert zugesagter Verfügbarkeit ergeben sich aus [BETRIEBS-/SUPPORTANLAGE]. Eine konkrete Prozentverfügbarkeit oder Reaktionszeit bedarf einer entsprechenden Vereinbarung. Gesetzliche Rechte bei Störungen bleiben unberührt.

Der Kunde meldet Störungen mit zumutbaren Angaben und nutzt die Anwendung rechtmäßig. Er darf fremde Konten nicht angreifen, Schutzmechanismen nicht umgehen oder den Betrieb gezielt beeinträchtigen. Notwendige Schutzmaßnahmen bei konkretem Missbrauch sind auf den erforderlichen Umfang zu begrenzen; soweit möglich, wird der betroffene Kunde vorher informiert. Nach Wegfall des Grundes ist eine Schutzsperre aufzuheben.

10. Kundendaten und Datenschutz

Rechte an eingebrachten Daten und Dateien verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Berechtigten. Der Anbieter erhält die zur Bereitstellung, Speicherung, Sicherung und vereinbarten Verarbeitung erforderlichen Nutzungsrechte. Eine Veröffentlichung oder Nutzung zu eigenen Werbezwecken wird dadurch nicht erlaubt. Der Kunde muss berechtigt sein, seine Inhalte und personenbezogenen Angaben im Dienst zu verarbeiten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erläutern die Datenschutzhinweise unter /datenschutz. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird vor dieser Verarbeitung eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung einschließlich der erforderlichen Anlagen abgeschlossen. Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten der Parteien bleiben bestehen.

11. Datenexport und Anbieterwechsel

Der Kunde kann die im gebuchten Umfang bereitgestellten Exportfunktionen nutzen. Anbieterwechsel, Übertragung auf eigene Infrastruktur und ein damit verbundenes Löschverlangen können an support@binderdock.de gerichtet werden. Die vor Vertragsschluss bereitzustellende Anlage „Datenexport und Wechsel“ (Stand: 28. Oktober 2026), /agb#datenexport-und-wechsel regelt Datenkategorien, Formate, Schnittstellen, Ablauf, Unterstützung, Fristen, Vertragsende und Löschung.

Soweit Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 anwendbar ist, gehen dessen zwingende Vorgaben vor. Eine Tarifgrenze oder ordentliche Kündigungsregelung beschränkt diese Rechte nicht. Ab dem 12. Januar 2027 werden im Anwendungsbereich keine Wechselentgelte erhoben. Etwaige vorherige Entgelte müssen gesetzlich zulässig und vor Vertragsschluss in der Anlage konkret ausgewiesen sein.

12. Vertragsende, Abruf und Löschung

Nach Vertrags- oder Testende gelten die vorab vereinbarten Datenabruf-, Export- und Löschregelungen in [DATENENDE-ANLAGE MIT KONKRETEN FRISTEN]. Sie bestimmen auch, welcher Zugriff während einer Abrufphase möglich ist und wann Daten aus Sicherungskopien entfernt werden. Gesetzliche Wechsel- und Datenschutzrechte bleiben vorrangig.

Eine Archivierung oder wiederherstellbare Deaktivierung ist keine endgültige Löschung. Soweit bestimmte Unterlagen aufgrund gesetzlicher Pflichten weiter aufzubewahren sind, werden sie nur hierfür und für weitere gesetzlich zulässige Zwecke verarbeitet. Eine angekündigte Löschung darf zwingende Abruf- oder Wechselrechte nicht vereiteln.

13. Mängel und Haftung

Bei Mängeln und sonstigen Leistungsstörungen bestehen die gesetzlichen Rechte. Störungen sollen zeitnah gemeldet werden, um Abhilfe zu ermöglichen. Hieraus folgt kein pauschaler Verlust von Ansprüchen bei einer verspäteten Meldung.

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Für eine übernommene Garantie haftet er entsprechend deren Inhalt.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die vertragsgemäße Bereitstellung ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die unbeschränkte Haftung nach dem vorherigen Absatz bleibt davon unberührt.

Diese Haftungsregeln gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Zwingende Ansprüche, insbesondere nach dem Datenschutzrecht, werden nicht eingeschränkt. Eine Beweislaständerung ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.

14. Vertragsänderungen und Schlussbestimmungen

Neue Preise, ein geänderter Leistungsumfang oder geänderte AGB werden nicht allein durch ihre Veröffentlichung oder das Schweigen des Kunden vereinbart. Änderungen bestehender Verträge bedürfen einer wirksamen Vereinbarung oder einer sonstigen gesetzlichen Grundlage.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ein ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz des Anbieters in Paderborn wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist eine Bestimmung unwirksam, richten sich die Folgen nach den gesetzlichen Vorschriften.

ANLAGE ZU DEN AGB

Anlage „Datenexport und Wechsel“

1. Umfang und Antrag

Diese Anlage regelt Datenmitnahme und Anbieterwechsel bei BinderDock, soweit Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 anwendbar ist. Kontakt: Dennis Baumgart, support@binderdock.de. Anträge können vom Kunden oder einem nachweislich Bevollmächtigten gestellt werden. Berechtigungsprüfung und sichere Kommunikation: [OFFEN: VERFAHREN].

Der Kunde kann zum Ablauf der Ankündigungsfrist den Wechsel zu einem Anbieter der gleichen Dienstart, die Übertragung auf eigene Infrastruktur oder die Beendigung mit Löschung wählen. Er benennt erforderliche Empfängerangaben. Die Ankündigungsfrist beträgt [OFFEN: KONKRETE FRIST, HÖCHSTENS ZWEI MONATE]. Die ordentliche monatliche Kündigung nach den AGB bleibt unabhängig davon möglich; ein bloßer Datenexport ist keine Kündigung.

2. Übertragbare Daten und digitale Vermögenswerte

Die Übertragung umfasst mindestens alle gesetzlich exportierbaren Daten. Berücksichtigt werden die im jeweiligen Konto gespeicherten Inhalte. Die Kategorien sind für das jeweilige Konto vollständig zu konkretisieren:

  • a) Händlerprofil und Einrichtung, Nutzerreferenzen, Rollen- und Rechtezuordnungen, gespeicherte Arbeitsplatzeinstellungen: [OFFEN: FELDER UND ZUORDNUNGEN].
  • b) Inventar und Exemplare mit IDs, Katalogreferenzen, Kartenname, Set, Nummer, Sprache, Ausführung, Einkaufspreis, Zustands-/Gradingdaten, Zertifikatsnummer, Lagerzuordnung, Notizen und Zeitangaben: [OFFEN: VOLLSTÄNDIGES FELDVERZEICHNIS].
  • c) Eingangslisten einschließlich Entwürfen, Scansitzungen, Prüflisten, gespeicherte Erkennungsergebnisse und Entscheidungen, hochgeladene Fotos und Prüfbilder: [OFFEN: DATEN, DATEIEN UND BEZIEHUNGEN].
  • d) Lagerplätze und Hierarchien, QR-Zuordnungen und gespeicherte Etiketteneinstellungen; Inventurrunden, Zählstände, Abweichungen und Abschlussberichte; Änderungsverlauf mit Zeitstempeln und zugehörigen Nutzerreferenzen: [OFFEN: DETAILVERZEICHNIS].
  • e) Weitere kundenerzeugte Ein-/Ausgaben, Dateien, Metadaten und digital übertragbare Einstellungen: [OFFEN: ERGÄNZENDE KATEGORIEN].

Für fremde Kataloginhalte und Bilder gelten die konkret benannten Rechte und Übertragungsbedingungen [OFFEN]. Geschützte Software des Anbieters wird dadurch nicht zur Überlassung freigegeben. Authentifizierungstokens, persönliche Anmeldelinks, Passwörter und private Schlüssel werden nicht als wiederverwendbare Zugangsdaten exportiert; erforderliche Nutzer- und Rechtezuordnungen bleiben gesondert übertragbar. Ausgenommene interne Datenkategorien samt gesetzlich zulässiger Begründung: [OFFEN: ERSCHÖPFENDE LISTE; KEINE PAUSCHALE AUSNAHME FÜR KUNDENMETADATEN].

3. Formate und Durchführung

Je Kategorie gelten [OFFEN: STRUKTURIERTE, GÄNGIGE, MASCHINENLESBARE FORMATE; MEDIENFORMATE; SCHEMATA; ID-VERKNÜPFUNGEN]. Übertragungsweg und offene, unentgeltlich nutzbare Schnittstellen einschließlich Dokumentation: [OFFEN]. Das aktuelle Register der Datenstrukturen, Formate und einschlägigen Spezifikationen steht unter [OFFEN: URL]. Bekannte technische Grenzen und Sicherheitsverfahren: [OFFEN: KONKRETE BESCHREIBUNG]. Eine pauschale Beschränkung auf einen Bestands-CSV-Export ersetzt diese Angaben nicht.

4. Übergang und Unterstützung

Nach Ablauf der Ankündigungsfrist erfolgt der Wechsel ohne vermeidbare Verzögerung, grundsätzlich spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen. Während des Übergangs gilt der Dienstleistungsvertrag fort. Der Anbieter unterstützt den Kunden und autorisierte Dritte angemessen, wahrt die Kontinuität des Dienstes und die Datensicherheit und informiert über bekannte Risiken.

Ist dieser Zeitraum technisch nicht durchführbar, begründet der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Antrag und benennt einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Der Kunde kann den Übergangszeitraum einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke für angemessener hält. Ablauf zur Mitteilung dieser Verlängerung: [OFFEN].

5. Vertragsende, Abruf und Löschung

Beim beendigenden Wechsel gilt der Vertrag nach erfolgreichem Vollzug als beendet. Wählt der Kunde stattdessen Beendigung und Löschung ohne Wechsel, endet er mit Ablauf der Ankündigungsfrist. Der Anbieter informiert über die Beendigung. Abschluss-/Bestätigungsverfahren und Abgrenzung bei Teilübertragungen: [OFFEN].

Nach dem Übergangszeitraum beträgt die Datenabrufphase [OFFEN: KONKRETE DAUER, MINDESTENS 30 KALENDERTAGE]. Abrufweg und Zugriffsrechte: [OFFEN]. Nach erfolgreichem Wechsel werden die unmittelbar kundenerzeugten oder kundenbezogenen exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte nach dieser Phase oder einem ausdrücklich vereinbarten späteren Zeitraum vollständig gelöscht. Löschzeitpunkt einschließlich Sicherungskopien: [OFFEN: TERMIN UND BACKUP-ZYKLUS]. Gesondert gesetzlich aufzubewahrende Unterlagen und Fristen: [OFFEN]. Eine kürzere allgemeine Löschfrist verkürzt die Mindestabrufphase nicht.

6. Entgelte und Transparenz

Vor dem 12. Januar 2027 gelten [OFFEN: KONKRETE WECHSELENTGELTE]; sie dürfen unmittelbar wechselbezogene Kosten nicht übersteigen. Ab diesem Datum fallen keine Wechselentgelte einschließlich notwendiger Datenextraktionsentgelte an. Reguläre Dienstentgelte sind getrennt auszuweisen: [OFFEN: ABRECHNUNG BIS VERTRAGSENDE]. Diese Anlage begründet keine zusätzliche Mindestlaufzeit oder Vertragsstrafe.

Informationen zur Gerichtsbarkeit der Infrastruktur und zum Schutz vor rechtswidrigem internationalen staatlichen Datenzugriff: [OFFEN: URL NACH ARTIKEL 28]. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorrangig.

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